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#lohnkosten osteuropa
Nein! Bei der Einstellung von EU-Bürgern, sofern Sie einen EU Pass besitzen, müssen Sie als Arbeitgeber nichts weiter beachten. Die Anstellung eines EU Bürgers aus dem Ausland verhält sich genauso
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Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Arbeiter oder eine Arbeiterin aus Polen Rumänien oder einem anderen Ost-EU Land nicht weniger kostet als ein deutscher Arbeitnehmer. Mitarbeiter die wir Ihnen als Personalvermittler rekrutieren, sind ebenso an die deutschen Mindestlöhne und Tariflöhne gebunden.
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Es gibt vielfältige Optimierungsmöglichkeiten für Sie als Unternehmer, die Lohnkosten zu senken. In Betracht kommen für unsere Kunden dafür insbesondere folgende steuerfrei bleibende Lohnbestandteile:
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